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Stammbuchverkauf neu gedacht.

Stammbuchverkauf neu gedacht

SPB ist einer der führenden Fachverlage für Standesämter und liefert seit über 30 Jahren neben hochwertigen Stammbüchern auch alle Urkundenpapiere, insbesondere die Papiere mit dem urheberrechtlich geschützten Kopierschutz.

Zusammen mit Standesämtern, Verbänden und einer auf das Vergaberecht spezialisierten Anwaltskanzlei haben wir das Modell ErliS entwickelt, um Ihnen die Arbeit beim Verkauf der Stammbücher zu erleichtern.

Schwierigkeiten bei der Ausgabe der Stammbücher?

Sie würden die Stammbücher der Familie gerne auch weiterhin den Brautpaaren bei der Eheschließung zur Verfügung stellen?

Allerdings haben Sie personelle Engpässe oder sind vielleicht hinsichtlich der Mehrwertsteuer verunsichert?

Dann haben wir die Lösung für Sie!

Mit ErliS und TKO haben Sie keinen Arbeitsaufwand beim Verkauf der Bücher und zusätzlich ist das Thema MwSt. gelöst.

Mit ErliS und TKO können Sie den Brautpaaren weiterhin eine große Auswahl an Stammbüchern anbieten und den Stammbuchverkauf in Ihrem Standesamt digitalisieren.

Wie funktioniert das Verfahren ErliS

1.

Bei dem Verfahren ErliS liefert SPB die Stammbücher ohne Berechnung an das Standesamt. Dort werden diese wie bisher präsentiert und dem Brautpaar bei der Trauung übergeben. Die Rechnung an das Brautpaar stellt allerdings SPB.

2.

Alternativ hat das Standesamt nur Musterbücher. Das Brautpaar sucht sich das gewünschte Buch aus. SPB liefert und berechnet dieses Stammbuch dann direkt an das Brautpaar.

3.

In beiden Fällen füllt das Brautpaar lediglich eine Einverständniserklärung aus oder scannt einen QR-Code mit dem Handy und gibt seine Daten digital an. Die Einverständniserklärung schickt das Standesamt per E-Mail an SPB. Näheres zu diesem geschützten Verfahren finden Sie hier.

4.

Es ist keine öffentliche Ausschreibung und auch keine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb notwendig. Die weiteren Informationen können Sie hier einsehen.

5.

Es müssen keine Haushaltsmittel mehr beantragt werden und das Thema Umsatzsteuer auf Stammbücher stellt sich nicht.

Das Standesamt erhält auf Wunsch von SPB eine Aufwandsentschädigung.

6.

Alle mit ErliS angebotenen Stammbücher können auch problemlos über die Software “Traukalender online” der Firma it.x gehandhabt werden.

Das Erklärung-Video zu dem Verfahren ErliS

Rechtsgrundlage

Ausschreibung oder Teilnahmewettbewerb notwendig?

Sie müssen mithin keine Ausschreibung oder einen Teilnahmewettbewerb machen. Denn alle Stammbücher sind aufgrund ihrer Personalisierung bzw. den von SPB gestalteten individuellen Prägungen urheberrechtlich geschützt und können mithin nur von SPB bezogen werden. Es erfolgt daher auch keine Wettbewerbsverzerrung oder das Einräumen eines Vorteils zugunsten eines Anbieters.

§ 8 der Unterschwellenvergabeordnung

Vergabeverfahren gemäß § 8 UVgO
Nach § 8 Abs. 2 UVgO stehen dem Auftraggeber für die Vergabe öffentlicher Aufträge grundsätzlich die öffentliche Ausschreibung oder die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb zur Verfügung. Andere Verfahrensarten sind nur zulässig, wenn die Voraussetzungen einer Ausnahmeregelung nach § 8 Abs. 3 oder 4 UVgO erfüllt sind.

Ausnahme gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 10 UVgO
Gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 10 UVgO kann der Auftraggeber den Auftrag im Wege der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb erteilen,
wenn die Leistung aus technischen Gründen, aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten oder wegen besonderer Rechte nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann.

Vorliegend besteht ein rechtliches Alleinstellungsmerkmal im Sinne dieser Vorschrift: Die SPB Behördenverlag GmbH verfügt aufgrund urheberrechtlichen Schutzes an den Stammbüchern mit individueller Prägung über ein Ausschließlichkeitsrecht.
Diese Leistung kann ausschließlich von SPB bezogen werden. Damit sind die Voraussetzungen des § 8 Abs. 4 Nr. 10 UVgO erfüllt, sodass eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb entbehrlich ist.

Dies gilt entsprechend auch bei einer Konzession, bei der der öffentliche Auftraggeber dem Dritten die Möglichkeit zur wirtschaftlichen Betätigung einräumt, ohne selbst ein Entgelt zu zahlen.

Datenschutz der Bürger?

Die Einverständniserklärung zur Datenweitergabe und der QR-Code ist mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern abgestimmt. Die Daten werden ausschließlich für die Rechnungsstellung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Erfahren Sie mehr zu ErliS

Wir stellen Ihnen in einem persönlichen Gespräch alle wichtigen Informationen zur Verfügung und klären noch offene Fragen.